von Heike Schülein
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Der Gemeinderat Tschirn passte daher in der Sitzung am Dienstagabend die Grundsteuer-Hebesätze an.
Die Grundsteuer wird reformiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Bundesmodells für die Grundsteuer; allerdings mit einer Öffnungsklausel, von der der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht hat. Mit dem bayerischen Grundsteuergesetz wird anstelle der Einheitsbewertung auf ein wertunabhängiges Flächenmodell gesetzt. Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, eine Grundsteuerklärung beim Finanzamt abzugeben, das die Messbeträge neu ermittelt und in Form eines Messbescheids an die Gemeinden weiterleitet. Bis Ende dieses Jahres müssen die Städte und Gemeinden über ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze entscheiden.
„Die neue Grundsteuerreform in Bayern zielt darauf ab, für den Haushalt einkommensneutral zu sein – sprich, dass die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen nahezu gleich bleiben“, informierte Bürgermeister Peter Klinger (CSU). Dies schließe jedoch nicht aus, dass einzelne Bürger von einer höheren finanziellen Belastung betroffen sein könnten; würfele doch die Steuerreform ab 2025 stark durcheinander, welcher Eigentümer wie viel zahlt. Es habe sich gezeigt, dass die Messbescheide sehr unterschiedlich ausgefallen - teilweise gleichbleibend oder auch um ein Vielfaches gestiegen - seien. Insgesamt werde es zu vielen Nachjustierungen kommen, was über den Hebesatz mit abgedeckt sein müsse. Beschlossen wurde ein neuer Hebesatz von 250 % für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie 185 % für B (Grundstücke). Bislang lagen diese bei 400 % bzw. 387 %.
Prüfung der Jahresrechnungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Simone Keim (Alternative für Tschirn) prüfte am 18. Oktober die Jahresrechnung 2023. Das Gremium brachte verschiedene Anregungen und Hinweise ein. Ein Thema war der Wasserbezug bei der FWO. Die Gemeinde hat einen Vertrag mit der FWO über die Lieferung von 25.000 m³ +/- 10 % Trinkwasser. Für darüberhinausgehende Mengen werden 0,52 Euro Zuschlag berechnet. Insgesamt hat Tschirn in 2023 30.768 m³ abgenommen, was zu Mehrkosten von 1.700 Euro führte. Es stellt sich die Frage, ob die Abnahmemengen erhöht werden sollten. Im Vergleich zu den verkauften Wassermengen betragen die Wasserverluste ca. 15.000 m³. Hier stellt sich die Frage, wie diese reduziert werden können. Laut der Verwaltung sind die Wasserverluste unbestritten zu hoch. Der Bauhof wurde beauftragt, alle ungemessenen Abnehmer zu erfassen und soweit möglich Wasserzähler einzubauen. Zusammen mit der FWO sollen in den kommenden Wochen Rohrbrüche gesucht werden. Das Ergebnis wird dann vorgestellt. Zudem wurde ein Antrag an die FWO gestellt, die Zusatzkosten für die Übermengen solange einzustellen, bis das Netz wieder in Ordnung ist. Auch mit der Erledigung der weiteren Anfragen bzw. Überprüfungen bestand Einverständnis, sodass der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2023 einstimmig Entlastung erteilt wurde. Die Jahresrechnung wurde im Verwaltungshaushalt mit rund 1,07 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt mit rund 1,11 Mio. Euro, gesamt: 2,18 Mio. Euro, festgestellt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 70.233,23 Euro.
Überörtlich prüfte Regierungsrätin Maria Müller vom Landratsamt Kronach im Zeitraum Juni 2023 bis Oktober 2024 die Jahresrechnungen 2006 bis 2021. Von den beanstandeten 38 Textziffern wurde ein Großteil zwischenzeitlich berücksichtigt bzw. auf den Weg gebracht wurde. Notwendig wurden zwei Anpassungen bestehender Satzungen. Bei der am 18. Mai 2010 erlassenen Entwässerungssatzung gab es seitdem einige Rechtsanpassungen und -änderungen, die einen Neuerlass erforderten. Dabei wurde sich an das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetags gehalten. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ stammt aus dem Jahr 2015. Mittlerweile haben sich die Pauschalsätze geändert und es gab redaktionelle Änderungen, die in dem Neuerlass berücksichtigt werden.
Maßnahmen für Straßenbau
Ergänzend zur Tagesordnung wurde der Punkt Maßnahmen für Straßenbau nach der aktuellen Förderrichtlinie RZWas aufgenommen. Laut dem Bürgermeister, bereitet die Verwaltung mit dem Büro SRP aus Kronach derzeit einen Förderantrag für die RZWas für Straßen-, Kanal- und Wasserleitungssanierungen vor. Aufgrund des Antrags erhält die Gemeinde voraussichtlich einen Förderbescheid mit einer Gültigkeit von vier Jahren. In diesem Antrag sind deshalb alle Maßnahmen im Bereich Wasser und Kanal aufzunehmen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich umgesetzt werden sollen. Im Zusammenhang mit dem Bau von Kanal- und Wasserleitungen werden auch immer Maßnahmen für den Breitbandausbau, Strom- und Erdverkabelung und der Straßenbau selbst geprüft und berücksichtigt.
Nach einstimmigem Grundsatzbeschluss werden die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsmaßnahmen in folgender Reihenfolge umgesetzt: Ausbau des Bergwegs in 2025, der Wiesenstraße in 2026 sowie der Pappelstraße/Waldweg/Wendleite in 2027. Ob tatsächlich alle Maßnahmen wie gewünscht angegangen werden können, wird immer von der Förderkulisse und den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde Tschirn abhängig sein.
Informationen/Bekanntgaben: Am Montag, 02.12.2024 findet in der Turnhalle Reichenbach eine Bürger-Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie für die komplette Verwaltungsgemeinschaft statt. Die Sandfang-Pumpe war nach 25 Jahren ausgefallen und nicht mehr reparabel. Als dringliche Anordnung wurde eine Ersatzpumpe von der Fa. Dörnhöfer aus Kulmbach zum Angebotspreis von 5.481,02 Euro gekauft, da sonst der Betriebsablauf der Kläranlage erheblich gestört bzw. nicht möglich gewesen wäre.
Anfragen: Gemeinderat Klaus Daum (Alternative für Tschirn) erkundigte sich nach dem Sachstand des Projekts „Abriss des Anwesens Teuschnitzer Straße 4“. Der Bürgermeister antwortete, dass die Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe. Derzeit wird die Erteilung des Bescheids durch das Amt für Ländliche Entwicklung abgewartet.