von Heike Schülein
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Der Gemeinderat Reichenbach beriet daher in der Sitzung am Dienstagabend über die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze. Beide Sätze werden auf 150 % gesenkt.
Die Grundsteuer wird reformiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Bundesmodells für die Grundsteuer; allerdings mit einer Öffnungsklausel, von der der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht hat. Mit dem bayerischen Grundsteuergesetz wird anstelle der Einheitsbewertung auf ein wertunabhängiges Flächenmodell gesetzt.
Alle Grundstückseigentümer waren aufgefordert, eine Grundsteuerklärung beim Finanzamt abzugeben, das die Messbeträge neu ermittelt und in Form eines Messbescheids an die Gemeinden weiterleitet. Bis Ende dieses Jahres müssen die Städte und Gemeinden als letztes Glied in der Kette über ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze entscheiden. Welche Summen die Grundstückseigentümer am Ende zu zahlen haben, hängt von zwei Faktoren ab: dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt anhand der Grundstücksfläche errechnet, sowie dem Grundsteuer-Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Zahlbetrag.
„Die neue Grundsteuerreform in Bayern zielt darauf ab, für den Haushalt einkommensneutral zu sein – sprich, dass die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen nahezu gleich bleiben“, betonte Bürgermeisterin Karin Ritter (SPD), dass man die neue Hebesatz-Festsetzung nicht dazu nutze, um das Aufkommen zu steigern. Dies schließe jedoch nicht aus, dass einzelne Bürger von einer höheren finanziellen Belastung betroffen sein könnten; würfele doch die Steuerreform ab 2025 stark durcheinander, welcher Eigentümer wie viel zahlt. Es habe sich gezeigt, dass die Messbescheide sehr unterschiedlich ausgefallen - teilweise gleichbleibend und teilweise um ein Vielfaches gestiegen - seien. Insgesamt werde es zu unzähligen Nachjustierungen kommen, was in irgendeiner Form über den Hebesatz mit abgedeckt sein müsse.
Das Gremium beschloss einen neuen Hebesatz von jeweils 150 % sowohl für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) als auch B (Grundstücke). Bislang lagen beide Hebesätze bei 300 %. Anpassungen sind im kommenden Jahr noch möglich, bis zum 30. Juni 2025 auch rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Informationen zur Windenergie
Wie die Bürgermeisterin informierte, hatte der Regionale Planungsverband Oberfranken-West eine Karte mit möglichen Potentialflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz übermittelt. Insgesamt sind drei Gebiete auf Ebene der Verwaltungsgemeinschaft für Windkraftanlagen geeignet: im Bereich Rappoltengrün, hier treffen alle drei Kommunen zusammen, in Teuschnitz „Am Gehren“ sowie nördlich von Reichenbach. Die Windkümmerin habe das Gebiet in Rappoltengrün favorisiert. „Dies hätte aber erhebliche Nachteile für unsere Gemeinde mit sich gebracht. Unter anderem wäre es südlich von Reichenbach gelegen und man hätte somit mit Schattenwurf rechnen müssen“, verdeutlichte sie. Dieses Gebiet hat der Gemeinderat Reichenbach bereits am 22. Januar 2024 ausgeschlossen. Am 22. April 2024 fand eine gemeinsame Sitzung aller drei Gremien im Arnika-Café in Teuschnitz statt. Man hat sich dann auf Vorschlag des Gemeinderats Reichenbach auf das Gebiet nördlich von Reichenbach verständigt, um dieses genauer untersuchen zu lassen. Derzeit habe man seitens der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde Reichenbach alle Vorbereitungen getroffen. „Gemeinsam werden wir nun in die Bürgerbeteiligung gehen“, bekundete sie. Den aktuellen Stand konnte die Bevölkerung bereits dem Bürgerinformationsschreiben vom 11. Oktober entnehmen. Sobald entsprechende Fakten vorliegen, werde man die Bürger umgehend informieren. „Es wird alles öffentlich gemacht. Die Bevölkerung wird mit einbezogen“, sicherte sie zu. Geplant ist eine Bürgerversammlung.
Anfragen aus dem Gremium: Peter Dressel (BLR) verwies auf die nur noch schlecht lesbaren Straßenschilder der Frankenwald- und Fichtenstraße. Hier sollte man die Aufschrift überarbeiten lassen. Zudem erkundigte er sich nach den Öffnungszeiten des Spielplatzes, da kein entsprechendes Schild angebracht sei. Einige Jugendliche, die sich dort abends aufgehalten hätten, hätten Ärger mit den Nachbarn bekommen. Auf dem Spielplatz gelte, antwortete die Bürgermeisterin, die übliche Nachtruhe ab 22 Uhr. Danach handele es sich um Ruhestörung.
Bekanntgaben: Der Auftrag für die Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung an der Ortsdurchfahrt Reichenbach wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 28. März 2023 beschlossen. Nach Baustart zeigte sich, dass es ratsam ist, das Erdkabel mit auszutauschen. Der Auftrag wurde als dringliche Anordnung erteilt. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 10. September erhielt das Bayernwerk den Auftrag für die Verlegung der Leerrohre im Bauabschnitt 2 beim Ausbau der Ortsdurchfahrt zum Angebotspreis von 89.674,82 Euro.