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Unkrautfreie Wege und Plätze ohne Chemie

Pressemitteilung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach vom 11.07.2024


Unkraut auf Einfahrten, Wegen und Plätzen darf nicht mit Pflanzenschutzmitteln entfernt werden. Foto: Ulf Felgenhauer
Unkraut auf Einfahrten, Wegen und Plätzen darf nicht mit Pflanzenschutzmitteln entfernt werden. Foto: Ulf Felgenhauer

Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf Einfahrten, Wegen und Plätzen ist verboten – welche Alternativen es gibt.

 

Coburg/Kulmbach – Auf Einfahrten, Wegen und Plätzen siedeln sich sehr schnell Pflanzen an, die aus unterschiedlichen Gründen entfernt werden müssen. Beispielsweise zum Unfallschutz oder um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Bei der Entfernung der Pflanzen kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen.

 

Bereits bei der Planung an Unkrautmanagement denken

Die einfachste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung ist, sich bereits bei der Planung von Einfahrten, Wegen und Plätzen über das Unkrautmanagement Gedanken zu machen. Kann beim Anlegen auf die Versiegelung einiger Quadratmeter verzichtet werden, so muss kein Unkraut entfernt werden und es können dort zusätzlich insektenfreundliche Pflanzen einen kleinen regionalen Beitrag zur Biodiversität leisten.

Wege und Plätze mit einer intensiven Nutzung bleiben unkrautfrei, da sich die Pflanzen durch die ständige Belastung nicht entwickeln können.

 

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zieht Bußgeld nach sich

Sind die Einfahrten, Wege und Plätze bereits angelegt und verunkrautet, müssen einige Dinge bei der Beseitigung des Unkrauts beachtet werden. So ist es verboten Pflanzenschutzmittel (einschließlich Mittel für den Haus- und Kleingarten) einzusetzen. Auch Hausmittel wie z. B. Salz sind nicht zur Unkrautbekämpfung erlaubt. So bleibt die unmittelbare Umgebung, beispielsweise um die eigene Wohnung, frei von schädlichen Stoffen. Jede nicht erlaubte Anwendung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz kontrollieren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

Mechanische und thermische Verfahren als Alternative

Alternativen zu den verbotenen Mitteln sind mechanische und thermische Geräte.

Mechanische Geräte kratzen oder bürsten junge Unkräuter und Samen aus den Ritzen zwischen den Pflastersteinen. Entscheidend für den Erfolg ist, bereits zeitig im Frühjahr zu beginnen, wenn die Unkräuter noch klein und empfindlich sind. Wurde der richtige Zeitpunkt verpasst, sind mehrere Behandlungen notwendig. Um Beschädigungen von Pflastersteinen und anderen Oberflächen zu vermeiden, müssen geeignete Bürsten gewählt werden. Diese können aus Stahl, Nylon-Stahl-Kombinationen, Wellflachdraht oder Kunststoff bestehen.

Eine andere Möglichkeit Unkraut zu bekämpfen sind thermische Verfahren. Dabei werden die Pflanzen mit Hitze abgetötet. Im Gegensatz zu mechanischen Verfahren können thermische auf fast allen Oberflächenbelägen eingesetzt werden. Nicht geeignet sind z. B. Oberflächen aus Kunststoff oder Bitumen. Für eine gute Wirkung der Behandlung muss die Hitze ausreichen, damit das Eiweiß in der Pflanze gerinnt. Um die Hitze an die Pflanze zu bringen, gibt es unterschiedliche Verfahren und Geräte wie Hochdruck-Heißdampf-, Heißwasser-, Heißschaum- und Abflammgeräte. Aber Vorsicht: Wird brennbares Material z. B. Hecken zu hoch erhitzt, kann es zum Brand kommen.

Je nach Größe der Behandlungsfläche können handgeführte Geräte bis hin zu kleinen selbstfahrenden Maschinen für beide Verfahren eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Weitere detaillierte Informationen zum Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen sind auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/ips) zu finden. Außerdem können Fragen zum Unkrautmanagement an das für Oberfranken zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg, Sachgebiet L2.3P gerichtet werden.