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Abfall auf dem Kompostplatz


Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu o.ä. landen. Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreiber aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden.

 

Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf.

 

Was darf angeliefert werden?

  • Hecken-, Strauchschnitt
  • Baumschnitt
  • Rasenschnitt
  • Laub 
  • Äste
  • Zimmerpflanzen
  • Weihnachtsbäume ohne Lametta

Was darf nicht auf den Kompostplatz:

  • Mist, Stroh, Heu
  • Speise- u. andere Küchenabfälle
  • Kartonagen, Plastiktüten und -folien
  • Holz aus Abbruchmaßnahmen
  • Wurzelstöcke
  • Erde und Steine
  • Grablichter

Anlieferungszeiten an den Kompostplätzen

 

Sommer: 01.04. – 31.10.

Montag – Samstag: 08:00 – 20:00 Uhr

 

Winter: 01.11. – 31.03.

Montag – Samstag: 08:00 – 18:00 Uhr

 

In den Wintermonaten kann maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit angeliefert werden.

An Sonn- und Feiertagen bleibt der Kompostplatz geschlossen.

 

Weiter Informationen Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Kompostbauern, der Kompostring und die Abfallwirtschaft des Landkreises jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Kompostring: 09574 63330 Abfallwirtschaft: 09261 678 346

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!