In der Verwaltungsgemeinschaft ist es schon lange Tradition, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister den Bürgerinnen und Bürgern ab einem bestimmten Lebensjahr persönlich zum Geburtstag gratuliert.
Leider musste seit Frühjahr 2020 zum Schutz der Bevölkerung auf Besuche bei Jubilaren pandemiebedingt verzichtet werden. Dieser Verzicht auf den persönlichen Austausch mit den Jubilaren fiel den Verantwortlichen sehr schwer.
Da die Einschränkungen nun weitestgehend von der Regierung aufgehoben worden sind, werden ab sofort die Gratulationen wieder aufgenommen und somit kann auch der wichtige persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wieder gepflegt werden.
Ab wann gratulieren die Bürgermeister in der Verwaltungsgemeinschaft persönlich?
Die Bürgermeisterin und die beiden Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz gratulieren persönlich zu den 80., 85., 90., 95. und ab den 100. Geburtstagen jedes Jahr. Im Vorfeld erfolgt stets eine telefonische Abfrage, ob ein Besuch gewünscht ist. Der Jubilar/Die Jubilarin bestimmt dann selbst, ob er/sie mit einem persönlichen Besuch einverstanden ist oder darauf verzichten möchte.
Bei Ehejubiläen kommen die Bürgermeister zum 50., 60., 65., 70 und 75. Ehejubiläum. Auch hier wird sich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob ein Besuch erwünscht ist.
Zur Info:
Zum 60., 65., 70. und 75. Geburtstag bzw. zur Silberhochzeit wird von den Bürgermeistern ein Glückwunschschreiben per Post versandt.